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Schweizer Armee
doc-1hd14kln81

RS & WK

Rekrutenschule & Wiederholungskurse

Dauer der Ausbildungsdienstpflicht

Dauer der Gesamtdienstleistungspflicht für Unteroffiziere und höhere Unteroffiziere

Wachtmeister

440 Tage

als Grenadier oder in Spezialkräfte-Funktionen: 475 Tage, als Fallschirmaufklärer: 865 Tage

Oberwachtmeister

450 Tage

als Grenadier oder in Spezialkräfte-Funktionen: 485 Tage, als Fallschirmaufklärer: 865 Tage

Feldweibel

510 Tage

als Grenadier, Fallschirmaufklärer oder in Spezialkräfte-Funktionen: 545 Tage

Hauptfeldweibel und Fourier

650 Tage

als Grenadier und Fallschirmaufklärer: 685 Tage

Adjutant Unteroffizier

680 Tage

-


  • Es ist keine Weiterausbildung für einen höheren Dienstgrad vorgesehen: seit der letzten Beförderung höchstens 240 Tage; nach 120 Tagen Ausbildungsdienst kann von einer Einberufung abgesehen werden.
  • eine Weiterausbildung zur Übernahme einer neuen Funktion im gleichen Grad vorgesehen ist: ab Übernahme der neuen Funktion höchstens 240 Tage; nach 120 Tagen Ausbildungsdienst kann auf ein Aufgebot verzichtet werden.

Zusatzinformationen