Skip to main content

Ablösung des Dienstbüchleins

Dienstbüchlein

Aktualisiert am: 27.05.2026, 09:18

Ab dem 1. Juni 2026 ersetzt der Dienstmanager das Dienstbüchlein. Wichtig: Das Dienstbüchlein gilt als Beweismittel für alle geleisteten Dienste vor dem 01.06.2026. Bewahren Sie das Dienstbüchlein bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht auf.

Schweizer Armee
doc-1jhqqb4p71

Ablösung des physischen Dienstbüchleins

Wichtiger Hinweis

Ihr Auftrag: Datenabgleich

Der Prozess in 3 Schritten

  • Vergleichen: Nehmen Sie Ihr physisches Dienstbüchlein zur Hand und vergleichen Sie die Einträge mit dem per Post erhaltenen Dokument «Persönliche Kontrolle für die Ablösung des Dienstbüchleins».
  • Ankreuzen:
    Stimmt alles? Sie müssen nichts weiter unternehmen.
    Gibt es Abweichungen? Kreuzen Sie «Nein» an und senden Sie das Kontrollblatt zusammen mit Ihrem Original-Dienstbüchlein im beiliegenden Antwortcouvert an die Adresse: Kommando Ausbildung, Personelles der Armee, Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern.
  • Aufbewahren: Werfen Sie Ihr altes Dienstbüchlein auf keinen Fall weg! Es dient weiterhin als wichtiges Beweismittel für alle Daten vor dem 1. Juni 2026 und muss bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht sicher aufbewahrt werden.

Der Dienstmanager (DIM) – Ihre Vorteile

  • Jederzeitige Übersicht: Einsicht in geleistete und verbleibende Diensttage sowie die gesamte Militärkarriere.
  • Online-Gesuche: Reichen Sie Gesuche für Urlaub, Dienstverschiebungen oder Ausbildungsgutschriften direkt digital ein.
  • Digitaler Marschbefehl: Marschbefehle, Urlaubspässe und das ÖV-Ticket sind nun direkt auf dem Swisspass verfügbar.
  • Transparenz: Einsicht in Ihre persönlichen Ausrüstungs- und Stammdaten.

Fragen zur Ablösung vom Dienstbüchlein

Allgemeines

Datenabgleich und Fehlerbehebung

Logistik und Einsendung

Spezifische Situationen und Pflichten