

Seit dem 1. Juni 2026 ist das physische Dienstbüchlein offiziell durch den Dienstmanager (DIM) abgelöst. Alle Angehörigen der Armee erhalten im Laufe des Monats Juni per Post eine Sendung mit einem Begleitschreiben des Chefs der Armee, den notwendigen Kontrollunterlagen sowie einem Rückantwortcouvert. Bitte prüfen Sie Ihre Daten umgehend.
Die aktuelle Wartezeit für eingeschickte Dienstbüchlein für die DB-Ablösung beträgt ca. 57 Wochen.
Damit Ihre bisherigen Leistungen korrekt in das neue digitale System übernommen werden, ist eine einmalige Kontrolle zwingend erforderlich.
Hier finden sie eine Anleitung, wie die Kontrolle durchgeführt werden muss:
Die Verwaltung Ihrer Militärdaten erfolgt ab sofort digital über www.armee.ch/de/dim. Mit der Registrierung profitieren Sie von folgenden Funktionen:
Hier finden sie eine Einführung in den neuen militärischen Alltag:
Zur Umsetzung der Motion von Nationalrat Marcel Dobler sowie zur Entlastung der Miliz und der Verwaltung. Zudem sollen damit Prozesse zeitgemäss, effizient und digital gestaltet werden.
Der Dienstmanager ist die digitale Weiterentwicklung des physischen Dienstbüchleins.
Er ermöglicht zusätzlich zur Dokumentation von Dienstinformationen auch die digitale Kommunikation mit der Verwaltung sowie die Abwicklung militärischer Prozesse.
Ja. Das bisherige physische Dienstbüchlein wird vollständig durch den Dienstmanager ersetzt.
Ab dem 1. Juni 2026 werden keine neuen Einträge mehr im physischen Dienstbüchlein vorgenommen. Ab diesem Zeitpunkt gilt ausschliesslich der Dienstmanager.
Alle Angehörigen der Armee werden im Verlauf des Jahres 2026 persönlich per Brief über diese Umstellung informiert.
Wenn sonst keine Unstimmigkeiten festgestellt wurden, muss das DB nicht zur Kontrolle eingereicht werden. Es kann sein, dass Dienste im Dienstbüchlein oder in PISA zusammengefasst oder einzeln aufgeführt wurden und deshalb die Ansicht nicht übereinstimmt, obwohl das Resultat korrekt ist.
Die Daten der persönlichen Ausrüstung werden durch die Logistikbasis der Armee verwaltet. Die Angaben werden im Rahmen der Ablösung des Dienstbüchleins nicht geprüft.
Fünf Jahre nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht werden alle Daten aus dem System gelöscht. Die Daten vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht werden im System nicht nachgetragen und liegen ausschliesslich im DB vor.
Das SAROAD-Resultat wird im Personalinformationssystem der Armee (PISA) nicht unter Auszeichnungen geführt. Aus diesem Grund fehlt SAROAD auf dem Auszug, welchen Sie erhalten haben. Es wurde somit keine Korrektur vorgenommen.
Im Personalinformationssystem der Armee (PISA) werden im Zusammenhang mit Brevets und Spezialausbildungen nur Daten zu aktiven Systemen geführt. Es kann sein, dass eine Ausbildung für ein System absolviert wurde, welches heute nicht mehr aktiv ist. Diese Daten können im PISA nicht nachgetragen werden. Der Eintrag im Dienstbüchlein behält seine Gültigkeit. Wenn Sie sich nicht sicher sind und sie Ihren Auszug und das Dienstbüchlein noch nicht zur Korrektur an das Personelle der Armee geschickt haben, senden Sie diesen ein.
Melden Sie sich beim Kundencenter der Armee. Dieses wird dafür besorgt sein, Ihnen den Auszug nochmals zu bestellen.
Melden Sie sich beim Kundencenter der Armee. Dieses kann Ihnen den Auszug bestellen oder Sie informieren, weshalb Sie keinen Auszug erhalten haben.
Das Personalinformationssystem der Armee wurde 2004 komplett neu programmiert. Es kann vorkommen, dass Beförderungs- und Dienstleistungsdaten vor 2004 nicht korrekt dargestellt werden. Für die meisten Angehörigen der Armee sind diese Daten rechtlich nicht mehr relevant. Wenn Sie sich jedoch unsicher sind, senden Sie den Auszug zusammen mit dem Dienstbüchlein im erhalteten Rückantwortumschlag ein.
Nein, dafür gibt es kein Formular. Sie können Ihren Wiedererwägungsantrag schriftlich zusammen mit ihrem Dienstbüchlein an Personelles der Armee, Ablösung Dienstbüchlein, Rodtmattstasse 110, 3003 Bern einreichen.
Nein, Auszeichnungen aus einem beruflichen Einsatz (z. B. Friedensförderungsdienst) werden nicht im PISA geführt. Daher erscheinen sie weder auf dem PISA-Auszug noch im Dienstmanager (DIM).
Seit dem 01.06.2026 wird das DB nicht mehr nachgeführt. Falls es noch bei einer Militärbehörde oder dem Personellen der Armee hinterlegt ist, kann es der/dem Militärdienstpflichtigen ausgehändigt oder zugestellt werden. Das Dienstbüchlein muss als Nachweis für die Zeit vor der Ablösung aufbewahrt werden. Die administrative Verwaltung erfolgt ausschliesslich über den Dienstmanager (DIM).
Nein. Diverse Spezialausbildungen werden durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) erfasst. Durch das Personelle der Armee (Pers A) werden keine Einträge im System oder im Dienstbüchlein vorgenommen. Bitte nehmen Sie mit dem SVSAA Kontakt auf.
Die Ernennung zum Fachoffizier stellt keine Beförderung, sondern eine Ernennung dar. Sie wird daher nicht bei den Beförderungen (DB Seite «Militärischer Grad») eingetragen, sondern ausschliesslich bei der Einteilung mittels der entsprechenden Etikette vermerkt. Die Anpassungen wurden im Dienstbüchlein vorgenommen (siehe WMDP CdA, Anhang 2).
Nehmen Sie einen regulären Briefumschlag, schreiben oben rechts «Feldpost» und senden das DB unfrankiert in dem Umschlag an:
Personelles der Armee
Ablösung DB
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
Wenn Sie Ihr Dienstbüchlein verloren haben, hängt das weitere Vorgehen vom Zeitpunkt Ihrer Meldung ab, da die Armee derzeit auf eine rein digitale Verwaltung umstellt.
Bis zum 31. Mai 2026 ist das physische Dokument weiterhin zwingend erforderlich. Sie müssen ein Duplikat beantragen, da Sie bis zur endgültigen Systemumstellung ein offizielles Beweisdokument besitzen müssen. Dieses Duplikat wird auf Basis der aktuellen Daten aus dem Personal-Informationssystem der Armee (PISA) erstellt, wodurch frühere Differenzen bereinigt werden. Für die Bestellung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kreiskommando.
Ab dem 1. Juni 2026 ist ein physisches Duplikat nicht mehr nötig. Mit der Ablösung des papierhaften Dienstbüchleins werden Ihre Daten ausschliesslich digital im System PISA geführt. Der Nachweis über geleistete Diensttage oder Beförderungen erfolgt ab diesem Zeitpunkt einfach über einen digitalen Auszug aus dem System.
Im Dienstmanager sind alle relevanten Angaben vorhanden. Angehörige der Armee, die den Dienstmanager nicht nutzen, können die Daten beim Personellen der Armee anfragen.
Ja. Das Dienstbüchlein ist für alle Eintragungen vor dem 01. Juni 2026 nach wie vor rechtsgültig. Damit auch sicher alle Daten im System stimmen, sollen auch AdA im Entlassungsjahr ihre Daten kontrollieren.
Fünf Jahre nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht werden alle Daten aus dem System gelöscht. Wenn Ihre Entlassung weniger als fünf Jahre her ist, können Sie sich ans Kundencenter der Armee wenden, das Ihnen einen Auszug über Ihre Daten zustellen kann. In einem solchen Fall werden jedoch nur die Dienstleistungen kontrolliert; Ausbildungen und Weiteres werden nicht mehr überprüft oder korrigiert.
Gemäss Befehl des Chef Personelles der Armee wurde das DB aus dem Start 1-2026 am Ende der RS nicht mehr durch das Pers A kontrolliert. Entsprechend wurden und werden keine Einträge zur Ersteinteilung im DB vorgenommen. Sie müssen das DB nicht einschicken.