

Per 1. Juni 2026 wird das traditionelle physische Dienstbüchlein offiziell abgelöst und durch den Dienstmanager (DIM) ersetzt.
Die Verwaltung innerhalb der Militärverwaltung wird bereits heute weitgehend digital geführt. Ab Juni wird dieser Prozess auch für alle Angehörigen der Armee direkt über den digitalen Kanal sichtbar.

Haben Sie Fragen? Unser Kundencenter steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Der Dienstmanager ist die digitale Weiterentwicklung des physischen Dienstbüchleins.
Er ermöglicht zusätzlich zur Dokumentation von Dienstinformationen auch die digitale Kommunikation mit der Verwaltung sowie die Abwicklung militärischer Prozesse.
Ja. Das bisherige physische Dienstbüchlein wird vollständig durch den Dienstmanager ersetzt.
Ab dem 1. Juni 2026 werden keine neuen Einträge mehr im physischen Dienstbüchlein vorgenommen. Ab diesem Zeitpunkt gilt ausschliesslich der Dienstmanager.
Alle Angehörigen der Armee werden im Verlauf des Jahres 2026 persönlich per Brief über diese Umstellung informiert.
Zur Umsetzung der Motion von Nationalrat Marcel Dobler sowie zur Entlastung der Miliz und der Verwaltung. Zudem sollen damit Prozesse zeitgemäss, effizient und digital gestaltet werden.
Im Dienstmanager sind alle relevanten Angaben vorhanden. Angehörige der Armee, die den Dienstmanager nicht nutzen, können die Daten beim Personellen der Armee anfragen.
Wenn Sie Ihr Dienstbüchlein verloren haben, hängt das weitere Vorgehen vom Zeitpunkt Ihrer Meldung ab, da die Armee derzeit auf eine rein digitale Verwaltung umstellt.
Bis zum 31. Mai 2026 ist das physische Dokument weiterhin zwingend erforderlich. Sie müssen ein Duplikat beantragen, da Sie bis zur endgültigen Systemumstellung ein offizielles Beweisdokument besitzen müssen. Dieses Duplikat wird auf Basis der aktuellen Daten aus dem Personal-Informationssystem der Armee (PISA) erstellt, wodurch frühere Differenzen bereinigt werden. Für die Bestellung wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kreiskommando.
Ab dem 1. Juni 2026 ist ein physisches Duplikat nicht mehr nötig. Mit der Ablösung des papierhaften Dienstbüchleins werden Ihre Daten ausschliesslich digital im System PISA geführt. Der Nachweis über geleistete Diensttage oder Beförderungen erfolgt ab diesem Zeitpunkt einfach über einen digitalen Auszug aus dem System.
Nehmen Sie einen regulären Briefumschlag, schreiben oben rechts «Feldpost» und senden das DB unfrankiert in dem Umschlag an:
Personelles der Armee
Ablösung DB
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
Ja, das Dienstbüchlein soll in diesem Fall auch eingeschickt werden. Bitte den Auszug beilegen und darauf vermerken, dass Assistenzdienste im Dienstbüchlein vorhanden sind.
Die Daten der persönlichen Ausrüstung werden durch die Logistikbasis der Armee verwaltet. Die Angaben werden im Rahmen der Ablösung des Dienstbüchleins nicht geprüft.
Ja. Das Dienstbüchlein ist für alle Eintragungen vor dem 01. Juni 2026 nach wie vor rechtsgültig. Damit auch sicher alle Daten im System stimmen, sollen auch AdA im Entlassungsjahr ihre Daten kontrollieren.
Fünf Jahre nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht werden alle Daten aus dem System gelöscht. Wenn Ihre Entlassung weniger als fünf Jahre her ist, können Sie sich ans Kundencenter der Armee wenden, das Ihnen einen Auszug über Ihre Daten zustellen kann. In einem solchen Fall werden jedoch nur die Dienstleistungen kontrolliert; Ausbildungen und Weiteres werden nicht mehr überprüft oder korrigiert.
Wenn sonst keine Unstimmigkeiten festgestellt wurden, muss das DB nicht zur Kontrolle eingereicht werden. Es kann sein, dass Dienste im Dienstbüchlein oder in PISA zusammengefasst oder einzeln aufgeführt wurden und deshalb die Ansicht nicht übereinstimmt, obwohl das Resultat korrekt ist.