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Ausserdienstliche Schiesspflicht

  • Frist
  • Wer ist schiesspflichtig
  • Programm
    • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
    • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
    • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
    • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
    • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • Mitnehmen
    • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten (wenn vorhanden);
    • Dienstbüchlein (zwingend);
    • Militärischer Leistungsausweis (zwingend);
    • Amtlicher Ausweis;
    • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
    • Persönlicher Gehörschutz.
  • Aufforderungsschreiben
  • Übernahme der Waffe ins Eigentum
    • vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
    • Schiessnachweis: in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesprogramme (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen.
    • vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);
    • ein Schiessnachweis ist nicht notwendig.
  • Infovideo
  • Fragen und Dispensationen