

An den Rekrutierungstagen wird deine Tauglichkeit ermittelt.
Deine Tauglichkeit wird mittels medizinischen und psychologischen Tests an den Rekrutierungstagen ermittelt. Eine Personensicherheitsprüfung (Strafregister, etc.) rundet das Bild ab. Die Dienstpflicht leistet man entweder:
Deine Tauglichkeit entscheidet, wie du deine Dienstpflicht erfüllst.
Wenn du militärdiensttauglich eingestuft wirst, stehen dir die meisten Möglichkeiten offen. Du wirst in einem Gespräch einer militärischen Funktion zugeteilt. Falls du einen Antrag auf Zivildienst stellen willst, musst du zuerst tauglich und zugeteilt sein.
Für einige Funktionen müssen Voraussetzungen über die Tauglichkeit hinaus erfüllt werden. Es braucht beispielsweise:
Wenn du frühzeitig weisst, welche Voraussetzungen deine Wunschfunktionen benötigen, kannst du dich auf die Rekrutierungstage entsprechend vorbereiten.
Wenn es aus medizinischen Gründen nicht für ein «tauglich» reicht, kannst du als schutzdiensttauglich eingestuft werden. Damit kommst du in den Zivilschutz. Die meisten Stellungspflichtigen, die als schutzdiensttauglich eingestuft werden, leisten gewisse Diensttage, bezahlen aber auch einen Teil der Wehrpflichtersatzabgabe.
Wirst du als untauglich eingestuft, darfst du keinen Dienst leisten. Als Ersatz musst du eine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen. In gewissen Fällen gibt es jedoch Ausnahmen.
Du hast 30 Tage Zeit, gegen diesen Entscheid Einsprache zu erheben, indem du eine schriftliche Beschwerde an den militärärztlichen Dienst einreichst.
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