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doc-1hd102mbd1

Retablierung & Abgabe

Retablierung der persönlichen Ausrüstung

Entlassung aus der Militärdienstpflicht

Antreten zur Entlassung

Eigentumsansprüche

  • Rückgabepflichtige Gegenstände
    • Waffe (Sturmgewehr inkl. Magazin, Bajonett und Putzzeug oder Pistole inkl. Magazin, Holster und Putzzeug); siehe «Waffen»
    • ABC-Schutzmaske
    • Helm 04 mit Helmüberzug
    • Tarnanzug 90 (Jacke und Hose)
    • Kälteschutzjacke 90
    • Grundtrageinheit 90, zerlegt
    • Ausgangsanzug 95 (Veston und Hose)
    • Armbinde «Rotkreuz»
    • Armbinde «Chef»
    • Schlafsack 95 mit Aussenhülle
    • Gepäckset 04 ohne Effektentasche
    • Markierhemd gelb
    • AWB Multicard mit Kennzeichnung Miliz / Smartcard
  • Waffen
    • AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesübungen 300 m absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.
    • Mit einer Pistole ausgerüstete AdA können diese ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernehmen.
    • Freiwillig hinterlegte Waffen sind vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht abzuholen und zur Entlassung mitzubringen. Für nicht abgeholte Waffen kann kein Eigentumsanspruch geltend gemacht werden.
    • Wer seinen Eigentumsanspruch anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht nicht wahrnimmt, kann diesen Entscheid zu einem späteren Zeitpunkt nicht rückgängig machen.
    • CHF 30.-      für die Pistole
    • CHF 100.-    für das Stgw 90

Retablierungsstellen